In den acht Jahren zwischen Januar 2007 bis Dezember 2014 wurden in Berlin insgesamt 294.174 Betriebe angemeldet. Dem stehen 214.223 Betriebsabmeldungen gegenüber. Es ergibt sich eine Fluktuationsrate von etwa 70 Prozent. In absoluten Zahlen beträgt der Saldo 79.951 Betriebseinheiten.
Differenziert man diese Zahlen nach Staatsangehörigkeit, so wurden in diesem Zeitraum 58,3 Prozent der Anmeldungen (171.508 Betriebseinheiten) durch deutsche Staatsangehörige und 41,7 Prozent (122.666 Betriebseinheiten) durch ausländische Staatsangehörige realisiert. Der Anteil an dem kumulierten Saldo ist bei Deutschen 38,8 Prozent und bei den Ausländern 61,2 Prozent. Somit ist fast zwei Drittel des positiven Saldo den ausländischen Staatsbürger/innen zuzuschreiben.
Um die Analyse der Gründungs- und Auflösungsbewegungen in Berlin möglichst zu verfeinern und zu präzisieren, haben wir die Aufteilung der Gewerbean- und -abmeldungen nach Neugründungen und vollständige Aufgaben von Einzelunternehmen für den gleichen Zeitraum ebenfalls kumuliert vorgenommen. Das Ergebnis der Auswertung nach Nationalitäten ist mit dem Ergebnis der Auswertung von Gewerbean- und -abmeldezahlen in etwa gleich. 42,2 Prozent der Neugründungen, aber fast 60 Prozent der positiven Saldi entfallen auf die ausländischen Staatsangehörigen.
Seit 2007 werden „Neugründungen“ und „vollständige Aufgaben“ der Gewerbeanzeigen auch nach Geschlecht und nach Staatsangehörigkeit erfasst. In Berlin wurden in diesen acht Jahren etwa ein Drittel der Neugründungen und der vollständigen Aufgaben von Frauen vorgenommen. Vergleicht man die Gewerbeanzeigen von Frauen nach deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft so zeigt sich, dass fast zwei Drittel dieser Neugründungen von Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit und etwa ein Drittel von Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit vorgenommen wurden. Demgegenüber ist der Anteil an den vollständigen Aufgaben von Betrieben bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit 29,8 Prozent wesentlich niedriger als der von Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft (70,2 Prozent).
Wenn wir die Jahre 2007 bis 2014 zusammen betrachten, so entfielen in dieser Zeit 61 Prozent des positiven Saldos auf ausländische Staatsbürger/innen und 39 Prozent auf deutsche Staatsangehörige. Es läßt sich feststellen, dass die Gruppe der Ausländer/innen beim Gründungsgeschehen in Berlin deutlich stärker repräsentiert ist als die deutschen Staatsangehörigen und wesentlich stärker, als es der Anteil von lediglich einem Siebtel an der Berliner Wohnbevölkerung vermuten lässt.
Betrachtet man für den Zeitraum von 2007 bis 2014 den Anteil der Frauen gesondert, so zeigt sich, dass die ausländischen Frauen mit 44 Prozent gegenüber den deutschen Frauen mit 56 Prozent annähernd die Hälfte des positiven Saldos ausmachen. Im Vergleich zu der Gesamtgruppe der ausländischen Staatsbürger/innen fällt die Gewichtung bei der Gruppe der ausländischen Frauen geringer aus, aber dennoch weitaus höher, als es der Anteil von etwa einem Drittel an den Neugründungen erwarten lässt.